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Weiterbildungsstätten

Per 01.01.2024 wurden die Weiterbildungsstätten wie folgt festgelegt:

Die neue Einteilung (ST1 / ST2) entspricht einer vorläufigen Anerkennung.

Um diese Einteilung zu bestätigen, schicken sie bitte bis zum 30.06.2024 folgende Dokumente:

Um Ihre Klinik als neue Weiterbildungsstätte anerkennen zu lassen, schreiben Sie bitte eine E-Mail ans Schwerpunkt-Sekretariat (trauma@sgc-so.ch). Gerne werden wir Ihre Anfrage der Bildungskommission zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.

Für die Erstellung Ihres Weiterbildungskonzept, nutzen Sie bitte als Vorlage den hier zum Download hinterlegten Raster Weiterbildungskonzept.