Weiterbildungsstätten
Per 01.01.2024 wurden die Weiterbildungsstätten wie folgt festgelegt:
- Liste der neuen WBS ST1
- Liste der neuen WBS ST2
- Liste der bis Ende Übergangsfrist geltenden WBS ACT1 und ACT2
Die neue Einteilung (ST1 / ST2) entspricht einer vorläufigen Anerkennung.
Um diese Einteilung zu bestätigen, schicken sie bitte bis zum 30.06.2024 folgende Dokumente:
- Diplom Titel Schwerpunkt Spezialisierte Traumatologie (des WBS-Leiters)
- Weiterbildungskonzept Ihrer Weiterbildungsstätte ST1 / ST2
Um Ihre Klinik als neue Weiterbildungsstätte anerkennen zu lassen, schreiben Sie bitte eine E-Mail ans Schwerpunkt-Sekretariat (trauma@sgc-so.ch). Gerne werden wir Ihre Anfrage der Bildungskommission zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.
Für die Erstellung Ihres Weiterbildungskonzept, nutzen Sie bitte als Vorlage den hier zum Download hinterlegten Raster Weiterbildungskonzept.